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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SECONET GmbH / Srl ( nachfolgend auch Auftragnehmer genannt )
Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung oder Ware und frühestens mit Unterzeichnung des Leistungangebotes durch den Kunden gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Geschäftspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der Seconet GmbH/Srl keine Wirkung, selbst wenn dem Einbezug nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche Auskünfte und Zusagen sowie Angaben in Preislisten und Werbemedien gleich welcher Art sind freibleibend. Technische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Werbe- und Informationsmedien übernimmt die Seconet GmbH/Srl keine Haftung.
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro ab Firmensitz zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer. Alle angegebenen Preise sind freibleibend. Eventuelle Druck- oder Preis-Irrtümer in schriftlichen Unterlagen sind vorbehalten. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie Materialien, Energie, Transporte, Finanzierung, zugekaufte Dienstleistungen etc. verändern, so ist die Seconet Gmbh/Srl berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Preiserhöhungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen schriftlich widerspricht. Der Widerspruch gilt als Kündigung.Für Tätigkeiten beim Auftraggeber oder an einem von ihm bestimmten Ort werden Reisezeit, Reise- und Aufenthaltsspesen gesondert in Rechnung gestellt.
Um der Seconet GmbH/Srl die gewünschte
professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde alle diesbezüglichen
Fragen seitens des Auftragnehmers über sein Unternehmen möglichst
rechtzeitig, vollständig und zutreffend beantworten. In diesem Rahmen wird
der Auftraggeber den Auftragnehmer auch ungefragt über solche Umstände
informieren, die für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung von Bedeutung sein
können. Der Auftraggeber stellt darüber hinaus dem Auftragnehmer das
notwendige Personal, Dienstleistungen, Ausrüstung und sonstige Materialien
zur Verfügung, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner
vertraglichen Pflichten benötigt.
Soweit der für
das Projekt vorgesehene Mitarbeiter des Auftragnehmers bei Vertragsschluss
unvorhersehbar- ausfällt, ist der Auftragnehmer mit Einverständnis des
Auftraggebers berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem
Vertrag den Mitarbeiter gegen eine entsprechende Ersatzperson auszuwechseln.
Der Auftraggeber wird sein Einverständnis hierzu geben, wenn die Ablösung des
bisherigen Mitarbeiters organisatorisch zwingend erforderlich ist und der
Auftragnehmer eine qualifizierte Ersatzperson anbietet. Der Auftragnehmer ist
wahlweise berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der
Verhinderung hinauszuschieben. Dies gilt entsprechend bei Eintritt von
höherer Gewalt oder von anderen bei Vertragsschluss unvorhersehbaren
Ereignissen, die dem Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen vorübergehend
ganz oder teilweise unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren
Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, die den
Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betreffen, gleich, sofern er diese
nicht beseitigen kann. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung möglichst genau einzuhalten. Sie gelten jedoch nur annähernd und berechtigen den Kunden bei Verzögerungen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und /oder Schadensersatzansprüchen.
Der Seconet GmbH ist es freigestellt, jederzeit Änderungen an den unterzeichneten Verträgen vorzunehmen. Davon muß der Kunde schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Änderungen, vom Vertrag zurückzutreten. Die Seconet GmbH/Srl räumt dem Auftraggeber das Recht ein Beratungsverträge (ausgenommen sind Wartungsverträge - siehe nachfolgenden Absatz) vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht. Die Kündigung muss in schriftlicher Form per Einschreiben erfolgen. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich in den Fällen einer vorzeitigen Vertragskündigung nach den bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen. Dauer von
Wartungs- , Monitoring-
oder Outsorcingverträgen
Im Allgemeinen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes vom 31. Dez. 1996, Nr. 675. Nähere Informationen sowie den genauen Wortlaut siehe http://www.garanteprivacy.it . Daten von Kunden werden von der Seconet GmbH/Srl nur in dem für die ordnungsgemäße Durchführung der geschäftlichen Abläufe notwendigen Ausmaß dauerhaft gespeichert (Art. 7, Komma 5 Gesetz. 675/96). Sollte die Seconet GmbH/Srl im Rahmen von Wartungsarbeiten und/oder Sicherheitsüberprüfungen von Kundensystemen Zugriff auf Daten erhalten, die dem Datenschutzgesetz unterliegen, so verpflichtet sich die Seconet GmbH/Srl diese Daten mit Vertraulichkeit zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich im Übrigen die aktuell gültigen Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit einzuhalten. Dies gilt im Besonderen für die Verantwortung von Systeminhabern, -verantwortlichen und Systemverwaltern im Hinblick auf das DPR 318/99, sowie auf das gesetzesvertretende Dekret Nr. 467/01 und den Eiheitstext in Bezug auf die Mindestmaßnahmen zum Informationsschutz.
Zahlung Es gelten
grundsätzlich, solange nicht anders schriftlich vereinbart, folgende
Zahlungsbedingungen:
Die Werke der Seconet GmbH dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Es gelten die jeweils vereinbarten Lizenzbestimmungen. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwerben die Auftraggeber/ Verwerter mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungen (z.B. Kopien) oder Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Seconet GmbH/Srl. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Seconet GmbH/Srl. Über den Umfang der Nutzung steht der Seconet GmbH/Srl ein Auskunftsanspruch zu. Soweit die Seconet GmbH/Srl im Rahmen ihrer Leistungen für den Kunden schutzrechtsfähige Leistungen oder Teilleistungen entwickelt, steht der Seconet GmbH/Srl das Recht auf Urhebernennung zu. Die Seconet GmbH/Srl ist insoweit berechtigt einen Urhebervermerk in marktüblicher Form und Gestaltung anzubringen.
Der
Auftragnehmer legt dem Auftraggeber das vertragsgemäß hergestellte Werk vor.
Nimmt der Auftraggeber das Werk bei Vorlage oder sonstiger Bereitstellung aus
einem anderen Grund als wegen einer unverzüglichen und begründeten
Beanstandung nicht ab und holt der Auftraggeber diese Beanstandung auch nicht
innerhalb von zwei Wochen nach der Vorlage bzw. Bereitstellung nach, so gilt
das Werk als abgenommen. Eine Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber gilt
als Abnahme.
Gewährleistung, Fristen, Haftung Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und professionellen Dienstleistungsunternehmens. Wenn und
soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel eines vom
Auftragnehmer erstellten Werkes darauf beruhen, dass der Auftraggeber die
oben genannten Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht
rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Der
Auftragnehmer haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg aufgrund von
Beratungsleistungen und empfohlenen Maßnahmen. Der Auftragnehmer haftet für
Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur, wenn den Mitarbeitern
des Auftragnehmers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die
Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und
Vermögensschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den
Auftraggeber sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalt,
Vollständigkeit, Aktualität usw. übermittelter Daten und/oder Informationen,
oder dafür dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender
rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Über die
Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem
Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz
irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt
auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei
Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver
Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter
Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Seconet
GmbH/Srl oder durch uns eingesetzter
Erfüllungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch in jedem Fall den
entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, der bei Vertragsschluss
unter Berücksichtigung der Umstände, die bekannt waren, als mögliche Folge
der Vertragsverletzung hätte voraussehbar sein müssen. Eine Verpflichtung zur
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ergibt sich nur aus seitens des Auftraggebers
erfüllten Vertragsverpflichtungen. Dem
Auftraggeber ist bekannt, dass Software mit Hinblick auf die vielfältigen
Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel
nicht fehlerfrei ausgeliefert, installiert und/oder entwickelt werden kann. Die
Verantwortung in deren Anwendung bzw. die Verpflichtung zur Überprüfung
daraus hervorgehender Informationen, Daten oder steuerrechtlicher- bzw. betriebswirtschaftlicher
Entscheidungen liegt alleine beim Auftraggeber. Eine diesbezügliche Haftung
der Seconet GmbH/Srl ist
grundsätzlich ausgeschlossen, auch für
alle daraus entstehenden Folgeschäden. Für gelieferte
Hardware gelten grundsätzlich die Garantiebestimmungen und
Garantieabwicklungsrichtlinien der jeweiligen Hersteller. Werden Betriebs-
oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die
nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Der
Kunde hat Mängel unverzüglich bei Auftreten schriftlich mitzuteilen. Im Falle
einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen,
kann die Seconet GmbH/Srl
nach Wahl verlangen, dass Wartungsarbeiten / Fremdsysteme: Sollte der Auftraggeber Mitarbeiter der Seconet GmbH/Srl oder einer ihrer Partnerfirmen zu Wartungs- und/oder Servicearbeiten an den EDV-Systemen ( Hard- und/oder Software ) des Auftraggebers ermächtigen entbindet er diese von jeglicher Haftung bezüglich Datenverlust, Fehlkonfiguration, Ausfallszeiten sowie von allen anderen durch diese Servicearbeiten mittelbar oder unmittelbar entstehenden Folgeschäden. Dies gilt besonders für Arbeiten an Systemen von Drittfirmen. Die Seconet GmbH/Srl weißt in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Wichtigkeit regelmäßiger Datensicherungen hin. Vor anstehenden Servicearbeiten verpflichtet sich der Auftraggeber diesbezüglich Sorge zu tragen, andernfalls hat er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen.
Sämtliche
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen, um Gültigkeit zu erlangen,
der Schriftform. Die Schriftformerfordernis gilt
auch für Nebenabreden und Vertragsänderungen. Auf
dieses Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung
verzichtet werden.
Alle schriftlichen
Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Republik Italien. Die Anwendbarkeit
des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
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