Allgemeine Geschäftsbedingungen der SECONET GmbH / Srl

( nachfolgend auch Auftragnehmer genannt )


Geltung der Bedingungen

Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung oder Ware und frühestens mit Unterzeichnung des Leistungangebotes durch den Kunden gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Geschäftspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der Seconet GmbH/Srl keine Wirkung, selbst wenn dem Einbezug nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.


Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche Auskünfte und Zusagen sowie Angaben in Preislisten und Werbemedien gleich welcher Art sind freibleibend. Technische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Werbe- und Informationsmedien übernimmt die Seconet GmbH/Srl keine Haftung.


Preise, Spesen

Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro ab Firmensitz zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer. Alle angegebenen Preise sind freibleibend. Eventuelle Druck- oder Preis-Irrtümer in schriftlichen Unterlagen sind vorbehalten. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie Materialien, Energie, Transporte, Finanzierung, zugekaufte Dienstleistungen etc. verändern, so ist die Seconet Gmbh/Srl berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Preiserhöhungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen schriftlich widerspricht. Der Widerspruch gilt als Kündigung.Für Tätigkeiten beim Auftraggeber oder an einem von ihm bestimmten Ort werden Reisezeit, Reise- und Aufenthaltsspesen gesondert in Rechnung gestellt.


Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Vertraulichkeit

Um der Seconet GmbH/Srl die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde alle diesbezüglichen Fragen seitens des Auftragnehmers über sein Unternehmen möglichst rechtzeitig, vollständig und zutreffend beantworten. In diesem Rahmen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer auch ungefragt über solche Umstände informieren, die für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber stellt darüber hinaus dem Auftragnehmer das notwendige Personal, Dienstleistungen, Ausrüstung und sonstige Materialien zur Verfügung, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten benötigt.
Vom Auftragnehmer etwa gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Auftraggeber unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Auftraggeber bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
Der Auftragnehmer wird alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über das Unternehmen, seine Kundenbeziehungen und seine Mitarbeiter strikt vertraulich behandeln, soweit diese Informationen nicht ohnehin allgemein bekannt sind. Dasselbe gilt für Kenntnisse über unternehmensinterne Vorgänge, die der Auftragnehmer anlässlich der Zusammenarbeit erlangt. Die Verschwiegenheitspflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.


Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit, Termine

Soweit der für das Projekt vorgesehene Mitarbeiter des Auftragnehmers bei Vertragsschluss unvorhersehbar- ausfällt, ist der Auftragnehmer mit Einverständnis des Auftraggebers berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag den Mitarbeiter gegen eine entsprechende Ersatzperson auszuwechseln. Der Auftraggeber wird sein Einverständnis hierzu geben, wenn die Ablösung des bisherigen Mitarbeiters organisatorisch zwingend erforderlich ist und der Auftragnehmer eine qualifizierte Ersatzperson anbietet. Der Auftragnehmer ist wahlweise berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Dies gilt entsprechend bei Eintritt von höherer Gewalt oder von anderen bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, die den Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betreffen, gleich, sofern er diese nicht beseitigen kann.
Soweit durch Hindernisse wie in oben bezeichneter Art dem Auftragnehmer die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag auf unabsehbare Dauer unmöglich wird, wird der Auftragnehmer von seinen Vertragspflichten frei. Soweit Verzögerungen durch Hindernisse wie oben bezeichnet für den Auftraggeber unzumutbar werden, kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Fortsetzung der vertragsgemäßen Tätigkeiten setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist den Vertrag kündigen. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für bereits geleistete Leistungen bleibt hiervon unberührt.

Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung möglichst genau einzuhalten. Sie gelten jedoch nur annähernd und berechtigen den Kunden bei Verzögerungen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und /oder Schadensersatzansprüchen.


Vorzeitige Vertragsbeendigung, Kündigung

Der Seconet GmbH ist es freigestellt, jederzeit Änderungen an den unterzeichneten Verträgen vorzunehmen. Davon muß der Kunde schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Änderungen, vom Vertrag zurückzutreten.

Die Seconet GmbH/Srl räumt dem Auftraggeber das Recht ein Beratungsverträge (ausgenommen sind Wartungsverträge - siehe nachfolgenden Absatz) vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht. Die Kündigung muss in schriftlicher Form per Einschreiben erfolgen. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich in den Fällen einer vorzeitigen Vertragskündigung nach den bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen.

Dauer von Wartungs- , Monitoring- oder Outsorcingverträgen
Sofern im Leistungsangebot nicht anders vereinbart, sind die Verträge auf unbeschränkte Zeit gerichtet. Beiden Parteien ist es freigestellt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die Verträge sind erstmals ordentlich kündbar nach Ablauf eines Jahres. Der Rücktritt erfolgt zum Monatsende und muss, um Gültigkeit zu erlangen, unter Einhaltung einer 30- tägigen Rücktrittsfrist
per eingeschriebenen Brief der Seconet GmbH/Srl mitgeteilt werden. Die Seconet GmbH/Srl behält sich das Recht vor Rechte oder Pflichten aus diesen Verträgen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte abzutreten. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Abtretung, vom Vertrag zurückzutreten.


Datenschutz

Im Allgemeinen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes vom 31. Dez. 1996, Nr. 675. Nähere Informationen sowie den genauen Wortlaut siehe http://www.garanteprivacy.it . Daten von Kunden werden von der Seconet GmbH/Srl nur in dem für die ordnungsgemäße Durchführung der geschäftlichen Abläufe notwendigen Ausmaß dauerhaft gespeichert (Art. 7, Komma 5 Gesetz. 675/96).

Sollte die Seconet GmbH/Srl im Rahmen von Wartungsarbeiten und/oder Sicherheitsüberprüfungen von Kundensystemen Zugriff auf Daten erhalten, die dem Datenschutzgesetz unterliegen, so verpflichtet sich die Seconet GmbH/Srl diese Daten mit Vertraulichkeit zu behandeln.

Der Kunde verpflichtet sich im Übrigen die aktuell gültigen Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit einzuhalten. Dies gilt im Besonderen für die Verantwortung von Systeminhabern, -verantwortlichen und Systemverwaltern im Hinblick auf das DPR 318/99, sowie auf das gesetzesvertretende Dekret Nr. 467/01 und den Eiheitstext in Bezug auf die Mindestmaßnahmen zum Informationsschutz.

 

Zahlung

Es gelten grundsätzlich, solange nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen:
Die vereinbarten Vergütungen sind fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der prüffähigen Rechnung rein netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die Seconet GmbH / Srl berechtigt, nach EU-Richtlinie ( Ital. Amtsblatt Nr.33 vom 10.02.03 ) , automatische Verzugszinsen mit einem Zinssatz von ( 7 % + dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank ) zu berechnen. Für alle gelieferten Waren gilt ein Eigentumsvorbehalt, d.h. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Seconet GmbH/Srl.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind, nicht berechtigt.


Lizenzierung / Nutzungsrechte / Copyright-Vermerke

Die Werke der Seconet GmbH dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Es gelten die jeweils vereinbarten Lizenzbestimmungen. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwerben die Auftraggeber/ Verwerter mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungen (z.B. Kopien) oder Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Seconet GmbH/Srl. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Seconet GmbH/Srl. Über den Umfang der Nutzung steht der Seconet GmbH/Srl ein Auskunftsanspruch zu.

Soweit die Seconet GmbH/Srl im Rahmen ihrer Leistungen für den Kunden schutzrechtsfähige Leistungen oder Teilleistungen entwickelt, steht der Seconet GmbH/Srl das Recht auf Urhebernennung zu. Die Seconet GmbH/Srl ist insoweit berechtigt einen Urhebervermerk in marktüblicher Form und Gestaltung anzubringen.


Abnahme von Leistungen

Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber das vertragsgemäß hergestellte Werk vor. Nimmt der Auftraggeber das Werk bei Vorlage oder sonstiger Bereitstellung aus einem anderen Grund als wegen einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung nicht ab und holt der Auftraggeber diese Beanstandung auch nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Vorlage bzw. Bereitstellung nach, so gilt das Werk als abgenommen. Eine Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber gilt als Abnahme.
Ist nach der Beschaffenheit des Werkes eine Abnahme ausgeschlossen, so tritt an deren Stelle die Mitteilung seitens des Auftragnehmers an den Auftraggeber über die Vollendung des Werkes.
Oben angeführte Vereinbarungen gelten entsprechend für etwaige voneinander abgrenzbare Teilleistungen des Auftragnehmers innerhalb der einzelnen im Beratungsvertrag etwa vereinbarten Leistungsphasen, sofern für solche Teilleistungen gesonderte Abnahmetermine vereinbart werden.

 

Gewährleistung, Fristen, Haftung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und professionellen Dienstleistungsunternehmens.

Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel eines vom Auftragnehmer erstellten Werkes darauf beruhen, dass der Auftraggeber die oben genannten Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg aufgrund von Beratungsleistungen und empfohlenen Maßnahmen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur, wenn den Mitarbeitern des Auftragnehmers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Aktualität usw. übermittelter Daten und/oder Informationen, oder dafür dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Seconet GmbH/Srl oder durch uns eingesetzter Erfüllungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch in jedem Fall den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, der bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die bekannt waren, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehbar sein müssen. Eine Verpflichtung zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ergibt sich nur aus seitens des Auftraggebers erfüllten Vertragsverpflichtungen.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Software mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert, installiert und/oder entwickelt werden kann. Die Verantwortung in deren Anwendung bzw. die Verpflichtung zur Überprüfung daraus hervorgehender Informationen, Daten oder steuerrechtlicher- bzw. betriebswirtschaftlicher Entscheidungen liegt alleine beim Auftraggeber. Eine diesbezügliche Haftung der Seconet GmbH/Srl ist grundsätzlich ausgeschlossen,  auch für alle daraus entstehenden Folgeschäden.

Für gelieferte Hardware gelten grundsätzlich die Garantiebestimmungen und Garantieabwicklungsrichtlinien der jeweiligen Hersteller. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Der Kunde hat Mängel unverzüglich bei Auftreten schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann die Seconet GmbH/Srl nach Wahl verlangen, dass
- die schadhafte Ware (bzw. Teil der Ware) oder das Produkt mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Hersteller geschickt wird;
- der Käufer die schadhafte Ware (bzw. Teil der Ware) oder das Produkt bereithält und durch ein Servicetechniker zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur oder notwendige Maßnahmen einzuleiten bzw.  vorzunehmen.
Unter die Gewährleistung bzw. Garantie fallende Teile werden nicht berechnet, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den jeweiligen Standardsätzen verrechnet werden.

Wartungsarbeiten / Fremdsysteme:

Sollte der Auftraggeber Mitarbeiter der Seconet GmbH/Srl oder einer ihrer Partnerfirmen zu Wartungs- und/oder Servicearbeiten an den EDV-Systemen ( Hard- und/oder Software ) des Auftraggebers ermächtigen entbindet er diese von jeglicher Haftung bezüglich Datenverlust, Fehlkonfiguration, Ausfallszeiten sowie von allen anderen durch diese Servicearbeiten mittelbar oder unmittelbar entstehenden Folgeschäden. Dies gilt besonders für Arbeiten an Systemen von Drittfirmen. Die Seconet GmbH/Srl weißt in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Wichtigkeit regelmäßiger Datensicherungen hin. Vor anstehenden Servicearbeiten verpflichtet sich der Auftraggeber diesbezüglich Sorge zu tragen, andernfalls hat er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen.



Salvatorische Klausel

Sämtliche Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen, um Gültigkeit zu erlangen, der Schriftform. Die Schriftformerfordernis gilt auch für Nebenabreden und Vertragsänderungen. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
Sind eine oder sind mehrere Bestimmungen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen einem Kunden und der Seconet GmbH/Srl unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Dies gilt nicht, wenn sich Bestimmungen im Hinblick auf die Hauptleistungspflichten als unwirksam erweisen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages gilt anstelle der Unwirksamen eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.


Rechtsvorschriften, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Alle schriftlichen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Republik Italien. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes  wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort für die Leistungen der Seconet GmbH/Srl ist Brixen (BZ) - Italien. Erfüllungsort für Zahlungen an den Auftragnehmer ist Brixen (BZ) - Italien. Gerichtsstand für alle Klagen gegen den Auftragnehmer ist Brixen (BZ) - Italien . Für Klagen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber ist Brixen (BZ) - Italien gleichfalls Gerichtsstand wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Italien hat. Dies gilt auch, wenn der Sitz des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt , seine Ansprüche aus mit der Seconet GmbH/Srl geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonstige Rechte oder Pflichten as mit der Seconet GmbH/Srl geschlossenen Verträgen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Seconet GmbH/Srl ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche.


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